Der Nachlass von Pfarrer Johann Joseph Becker (1738-1800)

Pfarrer Johann Joseph Becker zählt ganz sicher zu den interessantesten und bedeutendsten Persönlichkeiten in der Geschichte Mastershausens. Er war einziges Kind der Eheleute Peter Becker und Margaretha Müller aus Frankweiler, die ihn am 13.02.1738 in Beltheim taufen ließen.

Nach seiner Ordination am 16.06.1764 war er erst Saccellan in Blankenrath, bis ihm 1766 vom Domkapitel Köln die Pfarrei Mastershausen übertragen wurde. Hier wirkte er 44 ½ Jahre lang als Nachfolger von Johann Adam Greff. Zugleich war er 18 Jahre und 4 Monate lang Landdechant des Dekanats Zell. Pfarrer Becker starb am 30.12.1800 und wurde am Neujahrstag 1801 beerdigt.

Pfarrer Becker war ein genauer, selbstbewusster und streitbarer Mann. Er setzte sich sehr für seine Pfarrei ein und wusste genau, was er wollte und wie er es erreichen konnte. So setzte er beispielsweise 1773 gegenüber den Zehntherren (v. Braunshorn, v. Stein-Callenfels, Boos v. Waldeck und v. Bassenheim) den längst fälligen Neubau der Pfarrkirche durch. Besonders großen Wert scheint er auf Bildung, seine eigene und die seiner Schülerinnen und Schüler gelegt zu haben und auch die Armen vergaß er nicht.

Am 31.07.1794 brachte er die letzte Fassung seines Testaments zu Papier und am 03.08. fügte er – ganz offensichtlich unter dem Eindruck der bevorstehenden französischen Besetzung durch die Truppen Napoleons – einen Nachtrag hinzu. Dieses Testament spricht eine klare Sprache und berücksichtigt alle Eventualitäten. In 15 Artikeln legte Pfarrer Becker seinen letzten Willen fest:

1. Er wünschte sich eine standesgemäße, aber nicht prachtvolle Beerdigung.

2. Seine Bibliothek vermachte er der Pfarrei zum Eigentum seines Nachfolgers, der ein Verzeichnis     anlegen sollte. Der Umfang der Bibliothek sollte erhalten bleiben und solange die Bücher in
    „gutem Stand und Gebrauche“ seien, solle sein Name im „gewöhnlichen Jahrgebete“
    abgelesen werden.

3. Ebenfalls hinterließ er der Pfarrei diverse Möbel und Gebrauchsgegenstände. Er betonte,
    dass er bei seinem Amtsantritt lediglich einen Schrank im Schlafzimmer und eine
    Kommode im Fremdenzimmer vorgefunden habe.

4. Die in Mastershausen gekauften Wiesen und Gärten vererbte er der Kaplanei zugunsten einer
    Messstiftung für sich und seine Verwandten an jedem Quatember, also viermal pro Jahr.
    Ferner wünschte er sich – forderte es aber nicht – dass dem Lehrer der Garten bei der Schule
    zur Nutzung abgetreten werde.

5. Mit den übrigen Gütern hatte der Pfarrer schon zu Lebzeiten eine Stiftung errichten wollen.
    Damit sollte eine Lehrerin für die Mädchen bezahlt werden. Das war aber von der Gemeinde
    vereitelt worden. Um nun aber die Kinder nicht für die Starrköpfigkeit ihrer Eltern büßen zu
    lassen, stellte er der Pfarrkirche testamentarisch 500 Reichstaler zu Verfügung. Davon sollten
    Papier für die Schüler und vor allem Bücher für die Armen angeschafft werden. Darüber hinaus
    sollte es für sonstige Bedürfnisse der Armen verwendet werden. Als Grundstock für
    diese Stiftung setzte er Prozesskosten, zu deren Rückzahlung die Gemeinde in allen Instanzen
    verurteilt worden war. Um welchen Prozess es sich handelte, wird nicht gesagt. Die Summe sollte     aus dem Vermögen des Pfarrers aufgestockt werden.

6. Pfarrer Becker hatte schon vor Jahren für sich, seine Eltern und seine Familie zu Sevenich für
    20 Reichtaler eine Seelenmesse in bar gestiftet. Die jeweils gleiche Summe vermachte er nun zum     gleichen Zweck den Kapellen zu Sosberg, Frankweiler, Niedergondershausen, Liesenfeld und
    der Kaplanei zu Herschwiesen. Davon sollten jährlich je 27 Albus an die Kirchendiener
    (Deservitoren) und 3 Albus an die Küster ausbezahlt werden.

7. Für seine umfangreiche Verwandtschaft sah er 1.000 Reichstaler vor, deren Aufteilung er präzise     festlegte. Einige Erben wurden ausdrücklich ausgeschlossen, ihnen wurden aber Schulden
    erlassen. Die Auszahlung sollte innerhalb von zwei Jahren bar oder innerhalb eines halben Jahres     brieflich erfolgen.

8. Wie 7.

9. Sollten einige Erbberechtigte vor dem Erblasser sterben, so waren deren Kinder anteilig zu
    bedenken, jedoch nicht nach Häuptern, sondern nach Stämmen. Entfernte Verwandte schloss er
    gänzlich aus.

10. Seinen beiden Vettern, den Minoriten P. Rogatus und Berardus (?) Müller zu Merl und Wesel     vererbte er gemeinsam und dem Überlebenden alleine nutznießlich die Zinsen aus
    200 Reichstalern in Höhe von jährlich acht Reichstaler.
    Der Kaplan erhielt die Halbscheid seiner Hemden und alle Kleider, soweit er sie tragen möchte.
    Den Rest sollte er den Armen geben.
    Seiner Base und Köchin, die von Anfang an bei ihm in Diensten stand, vermachte er die Schulden     seines Schwagers J. J. Gaertner, ein ganzes Bett nach eigener Wahl samt Bettlade und zwölf
    Leintücher, die Halbscheid des „unverscheidten Leinwandes“, des nach St. Johannistag übrigen
    Fleischs, des Fetts samt Butter und der Gefäße in denen diese Dinge aufbewahrt wurden, die
    beste Kuh samt drei Malter Korn und drei Malter Hafer.
    Die Viehmagd sollte zum Andenken doppelten Lohn und doppeltes „Zugehör“ erhalten.

11. Die Hausarmen der Pfarrei, die nicht betteln gingen und gewöhnlich den dem Pfarrer
    zustehenden Zehnten der Früchte zu bekommen pflegten, sollten die Hälfte der vorrätigen und
    noch einzuholenden Früchten bekommen. Für die Verteilung bekam jeder Sendschöffe einen
    Kronentaler.
    Die Minoriten zu Beilstein wurden mit zehn, die dortigen Karmeliten, die Kapuziner zu Bornhoven     und die Franziskaner zu Boppard mit je fünf Reichstalern für eine Hl. Messe bedacht.
    Darüber hinaus waren einhundert Reichstaler für Messen durch die Weltgeistlichen der
    Umgebung gedacht, die soviel erhalten sollten, wie sie in einem halben Jahr zu verdienen
    gedachten. Der Rest sollte an die genannten Klöster verteilt werden.

12. Der Universalerbe bekam ¼ (des Vermögens?), ohne dass den anderen etwas
      abgezogen werden sollte, falls kein Viertel mehr übrig blieb.

13. Universalerbe sollte sein Vetter Johannes Müller aus Beltheim sein, Sohn des Stephan Müller       und Onkel mütterlicherseits. Sollte dieser vor ihm sterben, traten seine Kinder an dessen Stelle.       Sollten auch sie tot sein oder das Erbe nicht antreten wollen, sollte es an den ältesten Sohn oder       Enkel väterlicherseits fallen oder aber, falls auch diese nicht in Frage kämen, der Tanten.

14. Falls keiner der Genannten in Betracht kommen sollte, sollte die Schule zu Frankweiler als
      Universalerbe eingesetzt werden.

15. Als Testamentsvollstrecker sollte der zu Buch amtierende Pastor fungieren, assistiert von dem
      Kaplan zu Mastershausen.

In einem Nachtrag berücksichtigte Pfarrer Becker den Fall, dass bei seinem Tod kein römisch-katholischer Gottesdienst üblich sein könnte. Dann sollte die Bibliothek zu den genannten Bedingungen „auf Camp bei Bornhoven“ gebracht werden. Die für die Messen vorgesehenen Summen sollten in diesem Fall auf die unter 7, 8 und 9 bedachten Erben übergehen.

Das Testament von Pfarrer Becker ist eine genealogische Fundgrube, in der 239 Personen genannt werden. Da sie aber nicht Mastershausen betreffen, werden sie hier ausgespart. Daneben ist aber auch die Inventarisierung der Bibliothek und der Wiesen nach seinem Tod hoch interessant. Der Buchbestand führt 762 Titel auf, von denen heute noch ein Großteil vorhanden ist und zurzeit archiviert werden.

Pfarrer Becker muss auch ein sparsamer und wirtschaftlich denkender Mensch gewesen sein. Immerhin vererbte er dreißig Wiesen. Sie werden in einem Inventar vom 02.05.1801 zusammen mit den jeweiligen Grenznachbarn aufgeführt.

Die von Pfarrer Johann Joseph Becker vererbten Wiesen

   Flur  Grenznachbarn
 1.  In der niedern Wies  Johann Peter Wendling, oben
 2.  Dto., stoßt an den Sentenbruch  Johann Peter Goergen, unten
 3.  An der Bach unter der Brück  Philip Christ, oben
 4.  Dto., etwas tiefer herunter, gehet über die
 Bach
 Johann Peter Hoff, unten
 5.  Dto.  Peter Schmitz, unten
 6.  Auf breiten Rech  Peter Schmitz, unten
 7.  In der ..lauzbach  Anton Goergen, oben;
 unten der Berg
 8.  Auf der Stiehlen  Christian Metzen
 9.  Auf der Hohl  Johann Meinertz, unten
 Johann Georg Hammes, oben
 10.  Unter dem Dorf  Johann Peter Wendling, oben
 11.  Ober dem Dorf  Stoßet auf den Garten des Peter Sax,
 gehet längst der Hecke, termt oben  Johannes Goergen
 12.  Im Gaspel  Philip Christ, unten
 13.  Dto.  Anton Goergen, oben
 14.  Dto.  Johann Hoff, unten
 15.  Dto. unter der Brück  Johann Adam Adams, oben
 16.  Im Dumbruch in Erzwiesen  Christian Metzens
 17.  Dto., stoßt an Kühnenburgen  Philip Christ, unten
 18.  Auf dem Hoßacker im Halgart  Peter Hames Erben, einerseits
 19.  Dto.  Johann Hermes
 20.  Dto., ober der gemeinen Aspel  Jacob Hillen, oben
 21.  Dto.  Christian Metzen
 22.  Im Oberfahl  Johann Goergen, oben
 23.  Dto.  Johann Baur, unten
 24.  Dto.  Johan Nikolaus Olbermann
 25.  Dto., gehet über die Bach  Johann Hansen von Sosberg, unten
 26.  Zum Kirspel in der Heckerwies  Anna Pirschinger, oben
 27.  Dto.  Peter Schmitz, einerseitss
 28.  Zum Dumbrich  Johann Hermes, oben
 29.  Dto.  Gemeinde Mastershausen, unten
 30.  Ein Triesch daselbst  Gemeinde, obens




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