Interessant ist, dass das Frankweiler Gut Engelport gemeinsam mit dem Kloster Kumbd gehörte und von beiden gemeinschaftlich bewirtschaftet wurde. Daher liegt die Vermutung nahe, dass der Hof zum Stiftungsgut von ca. 1220 gehört hatte, obwohl die Kumbder am 25.03. 1264 auf alle Rechte an Engelport verzichtet hatten.

Er war jedoch weder Gegenstand der Wildenbergschen Neustiftung, noch wird er in der Bestätigungsurkunde von 1275 erwähnt. Tatsächlich liegt hier eine Schenkung des Johannes Haust v. Ulmen zugrunde. In dem Totenbuch ist nämlich unter dem 09.05. vermerkt, dass Johannes Haust v. Ulmen dem Konvent seinen halben Hof in Frankweiler vererbt hatte. Das Kloster Kumbd wird dort allerdings nicht genannt.

Man darf davon ausgehen, daß mit der Schenkung eine als Chorfrau in Engelport bzw. in Kumbd lebende Tochter oder nahe Verwandte versorgt werden sollte. Dies könnten in Engelport Elisabeth oder Clemencia v. Ulmen gewesen sein, die dort als Chorfrauen bezeugt sind. Obwohl sich zahlreiche Familienmitglieder Ulmener Adelshäuser in dem Totenbuch und in Urkunden mit Bezug zu Engelport nachweisen lassen, ist eine genealogische Einordnung des Johannes Haust v. Ulmen und der beiden Chorfrauen nicht möglich. Die Kumbder Hälfte des Frankweiler Hofes wird wohl von Goddart Huist v. Ulmen stammen, dessen Töchter Jutta und Sofia dort Nonnen waren.

Die Quellenlage zum Frankweiler Hof ist sehr dürftig, und schon der Prior Schüppen vermerkte 1776, dass man keine Dokumente darüber habe. Das beste Dokument aber sei, daß die Schaffnerei Kumbd mit dem Kloster Engelport geteilt sei und »kommt ihm also eben so viel zu. Ein gewisser Geistlicher zu Mainz soll viele Dokumente davon in Verwahr haben.«

Nach der Aufhebung des Klosters Kumbd ließ Herzog Reichard v. Simmern den Besitz am 21.04.1580 durch Los teilen. Engelport erhielt 27 Äcker in einer Größe von 19,75 Morgen sowie 14 Hecken und Büsche. Die Güter lagen »zur Struet«, auf dem »Hollweg« und in der »Niederflohr«. Aus einem Lehnbrief von 1659 geht hervor, dass viele Stücke an Braunsberger und Kumbder Besitz stießen. Auch die Gebäude wurden aufgeteilt, und Engelport bekam den Garten und die »nechste Scheuer darbey, sambt der platzen dúrhauß, wie es das gebaut begriff ... noch die Hoffreit oben zu gelegen«. Die Äpfel, Birnen und Nüsse auf dem Hofgut sollten sich beide Hofleute teilen.

Eine Besonderheit gab es noch zu beachten. Wie von alters her, so sollte auch in Zukunft niemand befugt sein, »das Waßer, so auß dem dorff franckweiller abfellet« für sich allein zu nutzen. Es sollte hingegen auf den beiden Klosterwiesen, der Braunsberger Wiese und der der Jungen Hentges Erben, jeweils für einen Tag und eine Nacht genutzt werden.

Trotz dieser Teilung gab es noch gemeinsame Rechte und Pflichten, und auch die Belehnung der Hofleute erfolgte gemeinsam. Als die Eheleute Irmgard und Peter Müller 1604 für zwölf Jahre mit dem pfalzgräflichen Anteil belehnt wurden, wurden sie verpflichtet, dem Landesherren in jedem dritten Jahr, zusammen mit Engelport, nach Dorfrecht ein Vogtlamm zur Burg Balduinseck zu liefern.

1606 wurde der Wald im Beisein des Priors begangen und abgesteint. 1666 und 1670 bezog der Konvent von dem Frankweiler Hof »alwo Haus und Scheuer abgebrannt« fünf Malter Hafer Pacht, obwohl 1659 noch 7½ Malter Hafer und 100 Ostereier vereinbart worden waren. Die Pacht war offenbar aufgrund des Brandes verringert worden, wie dies in solchen Fällen allgemein üblich war.

Am 14.03.1717 bestätigte der bisherige Beständer des Kumbder Schaffnereihofes zu fiskalischen Zwecken, dass Engelport von seiner Hälfte jährlich nicht mehr als zehn Malter Hafer gestrichenes Bopparder Maß an Pacht empfange und sich auf keiner der beiden Hälften ein Gebäude befinde. Das Gut sei nicht höher zu veranschlagen.

Am 27.02.1776 wurde Holz aus dem Frankweiler Wald an Kaspar Kilian verkauft, und zwar 37½ Klafter, das Klafter für drei Reichstaler. Auf Intervention des Frankweiler Schultheißen hin, musste der Konsens des Forstamtes in Zell eingeholt werden. Dies war oft eine sehr ärgerliche Angelegenheit, da kostspielig und langwierig.

So kam es auch 1780/ 81 zur Verzögerung der Holzausfuhr aus dem »mit Chur Pfaltz« gemeinschaftlichen Wald zu Frankweiler, da der kurfürstliche Forstrat Kühn ein »widerlicher« Mann war. 1780 wurde die Engelporter Hälfte und im Folgejahr die andere gefällt. Auf Engelport entfielen 59 Klafter und drei Schuhe. Das Klafter bezahlte der Holzhändler Kilian mit fünf rheinischen Gulden und 15 Kreuzern oberländischer Währung. Der Reinerlös betrug für den Konvent nach Abzug der Gebühren noch 200 Reichstaler. Bei der zweiten Abmessung erhielt Engelport 71 Klafter, die mit 248 Reichstaler und 27 Albus bezahlt wurden. Der Reinerlös lag bei 239 Reichstaler und 9 Albus.

Die Einwohner von Frankweiler und Beltheim waren den Jungfrauen am Flaumbach gegenüber wenig spendabel. Nur ein einziger Eintrag ist im Totenbuch zu finden.

Am 16. Februar ist dort eingetragen, daß Heinz, der »Sohn des Schollen de Franckwylre« sechs Albus spendete.



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